Stellungnahme zu den Tarifabschlüssen TVöD und NV-Bühne

Theater: NV-Bühne

Die Gewerkschaft GDBA hat einen Arbeitskampf an Theatern und Opernhäusern mit einem Teilabschluss beendet.
Wie sich aus dem bisherigen Tarifvertrag NV-Bühne herauslesen lässt gab es eigentlich reichlich nachzubessern. Es wurde zwar die Einführung der 39-Stunden-Woche im Bereich “Bühnentechnik” erreicht, an vielen anderen Stellen gab es aber nur kleinere Nachbesserungen.
Aus unserer Sicht wäre mit konsequentem Arbeitskampf mehr dringewesen. Beim allerersten Warnstreik in der Geschichte der GDBA hätten wir uns eine längere Streikdauer gewünscht. 30 Minuten sind zwar ein Anfang, aber kaum spürbar. Wir müssen mutiger werden auch wenn man dabei Risiken eingeht.
Nach diesem Teilabschluss hoffen wir, dass die Verhandlungen zeitnah fortgeführt werden und weitere wichtige Themen besprochen- und vor allem mit Nachdruck durchgesetzt werden.
Als FAU-Betriebsgruppe werden wir zum Beispiel das Thema Gage weiter bearbeiten: Im NV-Bühne “Solo” und “Bühnentechniker” gibt es bisher KEINE gemeinsam anzuwendenden Gagenklassen oder Vergütungsstufen, wie z.B. im TVÖD und im Bereich “Chor” und “Tanz”. Wir sind auf individuelle Verhandlungen angewiesen.
Gesprochen werden muss auch über die Nichtverlängerungsklausel, über Mitspracherechte, wie z. B. die Bühnenschiedsgerichtbarkeit.
Das Abschaffen von altertümliche Begrifflichkeiten wie z. B. geborene und gekorene künstlerische Bühnentechniker.
Der NV Bühne Vertrag ist und bleibt ein Vertrag aus der Steinzeit, sodass wir als Beschäftigte an den Theatern für eine komplette Neuinterpretation des Tarifvertrages kämpfen müssen.

öffentlichen Dienst: TVöD

für den TVöD liegt jetzt ebenfalls eine Einigung auf dem Tisch. Wir TVöD-Beschäftigte werden durch sie zwar einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten, aber dieser ist hart erkauft: So wird eine „doppelt freiwillige“ Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden für einen Zeitraum von 18 Monaten möglich werden. Zwar erst nach Ende der Probezeit und mit Zuschlägen, aber die Büchse der Pandora ist damit geöffnet. Nach immerwährenden Rufen der „Arbeitgeber“verbände nach einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit wird mit der vorliegenden Einigung von diesen erstmals ein klarer Sieg gegen die Gewerkschaftsbewegung erzielt. Knapp 70 Jahre nach der erstmaligen Durchsetzung der 40-Stunden-Woche (in Westdeutschland) gelingt eine Anhebung der Wochenarbeitszeit statt einer Reduktion! Es ist weiterhin zu befürchten, dass die angebliche „Freiwilligkeit“ bei faktischer Arbeitsverdichtung, Personalnot und Druck von Oben mittelfristig nur noch auf dem Papier bestehen wird. Diese noch freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit könnte in der Praxis dazu führen, dass immer mehr Beschäftigte gezwungen sein werden, diese zusätzlichen Stunden zu arbeiten um das Arbeitsaufkommen bewältigen zu können.

Die Löhne sollen ab April 2025 um 3% und ab Mai 2026 um 2,8% steigen. Das ist enttäuschend wenig angesichts des extremen finanziellen Drucks durch steigende Lebensmittel- (~30% seit 2021¹) und Mietpreise (insbesondere in Freiburg). Diese Erhöhungen gleichen kaum die Lohnverluste der letzten Jahre aus. Zudem ist völlig unklar wie sich die Weltwirtschaft und mit ihr Inflationsrate und Preise in Zukunft entwickeln werden. Gerade der von der aktuellen US-Regierung vom Zaun gebrochene Handelskrieg oder die auch bei uns spürbaren Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine lassen nicht gerade Gutes erwarten. Der mögliche finanzielle Druck könnte viele von uns in die „freiwillige“ Arbeitszeitverlängerung zwingen. Die lange Laufzeit von 27 Monaten in der „legale“ Streiks nicht möglich sind muss auch in diesem Zusammenhang als äußerst negativ bewertet werden.

Des Weiteren hat sich eine bemerkenswerte Besonderheit in die Einigung geschlichen: In Zukunft werden sich Auszubildende zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen müssen. Behördliche Arbeitgeber:innen nutzten solche Klauseln gerne, um Linke zu schikanieren. Es riecht leicht nach Radikalenerlass 2.0. So wurden bereits die ersten Erfahrungen in Jena, München oder Hessen gesammelt.² Diese Klausel stellt eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit dar und wird dazu führen, dass linke Stimmen im öffentlichen Dienst fehlen werden.

Ausblick

Alles in allem bleiben die Ergebnisse weit hinter den Erwartungen zurück. Die durch den Tarifabschluss aufgezwungene Zeit der „Friedenspflicht“ müssen wir dringend dazu nutzen, um uns besser zu organisieren, Betriebsgruppen aufzubauen und unsere Streikfähigkeit zu erhöhen. Denn eins ist klar: Es braucht eine an der Basis starke und handlungsfähige Gewerkschafts- und Arbeiter:innenbewegung um zukünftig wieder in die Offensive zu kommen!

¹ https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/steigende-lebensmittelpreise-fakten-ursachen-tipps-71788
² https://jena.fau.org/2024/10/03/podiumsdiskussion-zum-thema-berufsverbote-vergangenheit-und-aktuelle-praxis/ und https://www.nd-aktuell.de/artikel/1190425.verfassungstreuecheck-im-oeffentlichen-dienst-pflicht-zur-verfassungstreue-einfallstor-fuer-repressalien.html

Unsere Rede zum ersten Mai 2025 in Dortmund

Wir hoffen es hatten alle einen wunderbaren und kämpferischen Ersten Mai. Die FAU Ruhr war mit einem Stand in Dortmund beim Stadtteilfest am Union Salon und die Stimmung und auch die vielen Gespräche waren super. Danke dafür! Kleiner Wermutstropfen war lediglich, dass unsere fertige Erste-Mai-Rede wegen zu vollem Programm doch nicht gehalten werden konnte. Somit veröffentlichen wir diese hier für euch:

Eine stetige Erhöhung des Arbeitstempos plus kaum vorhandene Schutzkleidung und Sicherung führen dazu, dass es vorkommt, dass Arbeiter:innen bei der Produktion von Mähmaschinen ihre Finger oder ganze Gliedmaßen verlieren. Neben dem schnellen Tempo und fehlender Sicherung ist die Erschöpfung ein großer Faktor der Arbeitsunfälle, wenn 10 bis 12 Stunden am Tag gearbeitet wird.

Weiterlesen: Unsere Rede zum ersten Mai 2025 in Dortmund

Dies war Ende des 19. Jahrhunderts bei der Firma McCornick in Chicago der Fall. Nachdem Arbeiter:innen dieser Firma im April 1886 für den 8-Stunden-Tag demonstrierten, breiteten sich die Proteste am 1. Mai in den ganzen USA aus. Geschätzt gingen zwischen 300 und 500 Tausend Menschen auf die Straße für den 8-Stunden-Tag. Die Löhne reichten nicht zum Überleben, die Mietwohnungen der Arbeiter:innen waren überfüllt, bei den über 60-Stunden-Wochen war kaum noch ein Leben möglich. Ein Slogan, der damals gerufen wurde, lautete: „Man kann nicht ewig wie ein Stück Vieh leben!“

Sie hatten Erfolg mit den Protesten. Nach mehreren Jahrzehnten etablierte sich in immer mehr Ländern der 8-Stunden-Tag. In Deutschland gilt er seit 1918.

Ich mache einen Zeitsprung zu unseren heutigen Arbeitsbedingungen: Die Löhne reichen immer weniger zum Überleben, der Wohnungsmarkt wird immer teurer und 2,5 Stunden Pendelzeit pro Tag gelten als zumutbar, was einen beruflichen Zeitaufwand von 11 Stunden pro Tag ergeben kann. Das alles ist schon beschissen und nun kommt unsere vermutlich neue Bundesregierung mit einem Koalitionsvertrag an, in dem der 8-Stunden-Tag abgeschafft werden soll. Die SPD hatte die Frechheit diesen Vertrag mitauszuhandeln. In diesem begründen sie die vorgeschlagene wöchentlichen Höchstarbeitszeit mit mehr Flexibilität der Arbeiter:innen für ihre Familien – während davon auszugehen ist, dass in den prekären, also in den meisten Jobs einfach immer mehr Flexibilität von den Arbeiter:innen und nicht umgekehrt erwartet wird. Wenn dies nicht verhindert wird, ist es also nicht mehr weit entfernt, dass es für Familien immer schwieriger wird, Ausflüge zu planen oder gemeinsam einfach nur zu Abend zu essen oder das Kind von der Kita abzuholen. Freund:innen zu treffen kann schwerer werden, Hobbys auszuführen – kurz gesagt: Es könnte immer schwerer werden, unser Leben so zu gestalten, wie es überhaupt lebenswert ist.

Immer weniger Reallohn, immer weniger Festverträge, immer weniger Arbeitsstellen bei gleichzeitigen Kürzungen der Sozialleistungen, steigende Arbeitsverdichtungen, immer mehr Leiharbeit – ich könnte noch viel anführen bei diesem traurigen Namedropping – aber das muss ich nicht. Wer in einem beschissenen Job arbeitet, weiß, dass die Interessen der Chef:innen denen von uns widersprechen. Und auch wer gut verdient, ist eventuell von einer immer höheren Bullshitisierung, immer sinnlosereren Tätigkeiten und einer totalen Verblödung und Verödung betroffen.

Ist gesellschaftlich Arbeit möglich, die nicht größtenteils sinnlos und/oder absolut erschöpfend ist und für die wir nicht unsere Familie, Freund:innen und Hobbys vernachlässigen müssen? Ich denke, die Frage ist zu vernachlässigend und kann einfach mit „Ja“ beantwortet werden. Die große Frage ist natürlich: Was wir dafür tun können?

Ich bin vor fünf Jahren der FAU beigetreten. Mein damaliger Job bei Flaschenpost war es, für wohlhabende Menschen Getränkekisten auf ein Fließband zu stellen, die lieber stilles Bio-Wasser mit einem Auto geliefert haben wollten, anstatt Leitungswasser zu trinken. Noch mehr als diese Sinnlosigkeit habe ich meinen Chef gehasst, der uns verbot bei der stumpfen Tätigkeit Musik zu hören und uns Tipps gab, wie wir schneller gehen konnten, um als schnellste Person ein paar Cent mehr Bonus-Lohn zu bekommen. Damals hatte ich mein erstes Beratungsgespräch bei der FAU. Da ich schnell kündigte, passierte damals noch nicht viel. Doch die erste Idee davon, was meine Kolleg:innen und ich erreichen können, wenn wir die Kraft haben, uns gemeinsam zu wehren, war da.

Viele meiner nächsten Stellen liefen nicht besser und ich musste immer wieder immer mehr Gelerntes anwenden. Über die Jahre habe ich bei der FAU immer mehr über das Arbeitsrecht gelernt, wie ich Paragraphen lese und was ich bei Arbeitsrechtsverletzungen mache. Ich lernte und lerne immer mehr übers Organizing, wie ich meine Kolleg:innen anspreche, welche Formen des Widerstands es gibt und wie man einen Eskalationsplan entwickelt.

Sich am Arbeitsplatz zu organisieren, hört sich zunächst nicht weltbewegend an und noch sind wir zu wenige, um wie 1886 mit Hunderttausenden auf die Straße zu gehen. Aber wir können schon jetzt mit unseren eigenen Arbeitsbedingungen anfangen. Vermutlich werden wir dabei sogar mehr. Und dann werden wir bald mit Tausenden rufen: „Man kann nicht ewig wie ein Stück Vieh leben und werden wir auch nicht!“ Und aus traurigem Anlass werden wir schon jetzt rufen: „Acht Stunden Arbeit, acht Stunden Schlaf, acht Stunden Freizeit.“

Veranstaltungen der FAU Ruhr um den 1. Mai 2025

Der 1. Mai ist Tag der Arbeiter*innenbewegung oder auch Internationaler Kampftag der Arbeiter*innenklasse. Solange du Lohn von deiner*m Chef*in zum Überleben brauchst, gehörst du dazu.

Wir freuen uns sehr, wenn ihr zu unseren Veranstaltungen kommt und wir uns kennenlernen können!

Essen: Was macht die FAU Ruhr?

Essen: Was macht die FAU Ruhr?

Egal ob ihr bereits Mitglieder seid oder nur mal reinschauen wollt, wer wir sind. Ihr seid herzlich willkommen! Einführung in die FAU Ruhr: Wir stellen [...]
Duisburg: 1. Mai-Demo und Fest

Duisburg: 1. Mai-Demo und Fest

01.05.2025    
10:00 - 18:00
Solidarisch und Kämpferisch in Betrieb und Stadtteil Der 1. Mai mit Hochfeld Solidarisch und der FAU. Wir laden euch ein den 1. Mai kämpferisch und [...]
FAU Stand beim Nachbarschaftsfest des Union Viertels

FAU Stand beim Nachbarschaftsfest des Union Viertels

01.05.2025    
14:00 - 20:00
Am 1. Mai veranstaltet der Union Salon wie im letzten Jahr ein Nachbarschaftsfest. Das Ziel ist es, einen lebendigen Treffpunkt für die Nachbarschaft zu schaffen, in dem das soziale [...]
Dortmund: FAU-Café und Gewerkschaftliche Erstberatung

Dortmund: FAU-Café und Gewerkschaftliche Erstberatung

08.05.2025    
18:00 - 19:30
Das FAU-Café ist die Gelegenheit für Interessierte und Mitglieder der Basisgewerkschaft FAU sich kennenzulernen und auszutauschen. Daneben bieten wir auch unsere gewerkschaftliche Erstberatung bei Problemen [...]
Duisburg, Vortrag: Taiwan: Vom Kolonialismus zum Kapitalismus und Subimperialismus

Duisburg, Vortrag: Taiwan: Vom Kolonialismus zum Kapitalismus und Subimperialismus

08.05.2025    
19:00 - 21:00
Während die neue US-Regierung unter Trump die Zukunft der NATO in Frage stellt und mit hohen Zöllen einen neuen „Handelskrieg“ auch gegen die EU beginnt, [...]
Duisburg: FAU-Café und Gewerkschaftliche Erstberatung

Duisburg: FAU-Café und Gewerkschaftliche Erstberatung

09.05.2025    
18:00 - 20:00
Das FAU-Café ist die Gelegenheit für Interessierte und Mitglieder der Basisgewerkschaft FAU sich kennenzulernen und auszutauschen. Daneben bieten wir auch unsere gewerkschaftliche Erstberatung bei Problemen [...]

Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst: Schluss mit dem Schonwaschgang!

Potsdam/Gelsenkirchen: Nach der zweiten Verhandlungsrunde zwischen der Gewerkschaft Verdi und dem Arbeitgeberverband VKA um den Tarifvertrag öffentlicher Dienst „TVöD“ zeichnet sich eine totale Blockadehaltung der Arbeitgeber ab. Wie die Verdi in ihrer Übersicht gut darstellt, hat die Arbeitgeberseite kein Entgegenkommen gezeigt. Zeitgleich waren sich die Bosse nicht zu schade, eine absurd lange Vertragslaufzeit von 36 Monaten vorzuschlagen. 

Dabei fallen die Forderungen der Verdi auch in dieser Tarifrunde gewohnt bescheiden aus. Gefordert wird nur das Allernötigste: unter anderem 8 % mehr Lohn bzw. mindestens 350 € mehr im Monat sowie drei zusätzliche Urlaubstage. 

Wichtige Punkte zwar, aber eben nur ein Tropfen auf den heißen Stein, gerade genug, damit wir Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht aus den Latschen kippen und weiter bei Stange gehalten werden.

Durch die Bank wären deutlich bessere Arbeitsbedingungen gerechtfertigt, sei es in den Krankenhäusern, den Kitas, der Kultur oder der Stadtreinigung: Überall führt fehlendes Personal und eine die Beschäftigten verachtende Arbeitsorganisation zu Frust, Kündigung oder Burnout, was die Lage wiederum verschärft. Wie überall wird für die gesellschaftlich wichtigsten Tätigkeiten der niedrigste Lohn gezahlt.

Schluss damit!

Spätestens jetzt muss der Arbeitskampf deutlich härter geführt werden. Wir brauchen offensichtlich mehr Streiks. Vor allem brauchen wir kämpferische Streiks mit Streikversammlungen, Blockaden, Öffentlichkeitsarbeit, Streikposten und Solidarstreiks aus anderen Branchen! 

Als FAU sind wir mehr als bereit, bei solchen Aktionsformen voranzugehen und eine kämpferische Kultur in den Betrieben aufzubauen. Dabei geht es uns nicht darum, die liegengebliebene Verdi-Basisarbeit zu machen (das kann die FAU ohnehin viel besser selbst), sondern uns tatkräftig solidarisch mit unseren Kolleg*innen zu zeigen.

Streik!

FAU Ruhr beim dritten Rat von Unten in Bochum

Der Rat von Unten hat sich als Format etabliert, auf dem Bochumer Initiativen frei diskutieren und konkrete Vorhaben gemeinsam planen und umsetzen können.

Kritik am Parlamentarismus

Beim dritten Rat von Unten am 25. Januar hatte auch die FAU Ruhr Gelegenheit, sich im Rahmen eines Thementischs vor- und zur Diskussion zu stellen. Das übergeordnete Thema war die anstehende Kommunalwahl in Bochum und NRW im September, zu dem wir mit der klaren Parlamentarismuskritik, für die unsere syndikalistische Organisationsform steht, Position beziehen konnten.

Einige Teilnehmenden des Rates von Unten blieben strukturell in der Parteipolitik und Repräsentation verhaftet, das zeigten manche Diskussionsverläufe deutlich auf. So folgte der Kritik am Werdegang der einen (grünen) Partei in einem Wortbeitrag unmittelbar die Würdigung einer anderen (linken) Partei, die von der Kritik ausgenommen sei und Dinge doch gut mache; fast als gäbe es grundlegende strukturelle Unterschiede zwischen beiden Organisationen und so als wären sie nicht den gleichen Sachzwängen und Funktionslogiken unterworfen.

Eine deutliche Mehrheit der Initiativen stand jedoch klar dafür ein, Parteipolitik und Vertrauen in staatliche Strukturen hinter sich zu lassen, um nicht nur faschistische Gefahren zu bekämpfen, sondern trotz Kapitalismus radikaldemokratische alternative Strukturen aufzubauen.

FAU als kritische Alternative

In diesem Kontext konnte auch die FAU Ruhr eine kritische basisdemokratische Alternative vorstellen und unter der Überschrift „Demokratische Arbeitskämpfe“ ihre Organisationsform und ihre Vorstellungen zur Diskussion stellen. Einigkeit bestand unter den rund zehn diskutierenden Personen, dass die Arbeitswelt eines der wichtigsten Felder für den Kampf um eine bessere Welt sei.

Vom Syndikalismus über die Konföderation bis zum imperativen Mandat teilten wir einen breiten Überblick der Binnenorganisation der FAU. Nachfragen betrafen insbesondere spezifische Branchen und deren Vernetzungen und die Möglichkeiten zur Mitarbeit in der FAU.

Der nächste Rat von Unten soll bereits im April stattfinden. Wir freuen uns, dieses Format auch weiterhin kritisch und konstruktiv zu begleiten und danken allen Anwesenden für die spannenden Diskussionen und der „Rat von Unten“-Orga für die intensive Vorbereitung und tolle Durchführung.

TVöD-Tarifrunde 2025: FAU Ruhr ruft Mitglieder zur solidarischen Beteiligung auf

Die drei Lohntarifverträge für den öffentlichen Dienst sind Ende 2024 ausgelaufen. Seit Januar 2025 stehen nun Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern an. Die Ergebnisse der Verhandlungen gelten dann für Menschen die im öffentlichen Dienst arbeiten (einschließlich Praktikant:innen, Auszubildende und Studierende) z.B. in Kommunalverwaltungen, bei der Bundesagentur für Arbeit, der Renten- und Unfallversicherung, der kommunalen Versorgungsbetriebe (Stadtwerke) und des kommunalen Nahverkehrs (ÖPNV).

Auf Seite der Gewerkschaften gehen ver.di und der dbb (Deutscher Beamtenbund) in die Auseinandersetzung. Die Gewerkschaften treten dem Bundesinnenministerium und dem Verband der kommunaler Arbeitgeber (VKA) entgegen. Ver.di ist Teil des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und fordert:

  • eine Lohnerhöhung von 8 % (mindestens aber 350 €)
  • 200 € mehr für Azubis, Praktikanten & Dual-Studierende
  • eine unbefristete Übernahme nach Ausbildungsende
  • eine Erhöhung der Zuschläge für Überstunden, Schicht- und Nachtarbeit
  • drei zusätzliche freie Tage + einen zusätzlichen freien Tag für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften
  • ein „meine-Zeit-Konto“
  • sowie die Wiederaktivierung der Regelungen zur Altersteilzeit.

In einer ver.di-eigenen Umfrage von fast 260.000 Beschäftigten kam heraus, dass sich 82% davon mindestens eine 4 Tage Woche (Seite 10) wünschen. Die DGB-Gewerkschaft fordert stattdessen vereinzelte freie Tage.

Wir beobachten immer wieder, dass radikalere Forderungen der Belegschaften durch große Gewerkschaften verwässert werden. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben zum Beispiel starke Verbindungen in die SPD und sind sehr hierarchisch aufgebaut.

Im Gegensatz zu DGB-Gewerkschaften ist die FAU basisdemokratisch organisiert und lehnt jede parteipolitische Beeinflussung ab.

Trotz unserer Kritik an ver.di und dem DGB ruft die FAU Ruhr ihre Mitglieder dazu auf, sich solidarisch an den Aktionen und Streiks während der Tarifauseinandersetzung zu beteiligen!

Materialien

Bereits im Mai 2024 haben unsere Genoss*innen aus Freiburg auf den TVöD-Arbeitskampf aufmerksam gemacht und erste Forderungen in einem Flugblatt „30 Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich und höhere Löhne!“ verarbeitet.

Theaterbranche – gesprengte Kettenbefristung?

Tarifkampf an den Theatern. Der Normalvertrag („NV“) Bühne wurde von Gewerkschaftsseite (GDBA, also „Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger und BFFS, also „Bundesverband Schauspiel“) gekündigt und läuft damit zum 31. Dezember 2024 aus. Gegenseite bzw. Sozialgegner ist der Deutsche Bühnenverein. Verhandlungen sind für den 23. Und 24.09.24 angesetzt.

Bei uns – den Beschäftigten an den Theatern – ist der Tarifvertrag für seine arbeitgeberfreundliche Gestaltung berüchtigt, sodass eine Neuverhandlung zunächst eine gute Nachricht ist. Natürlich drängt sich schnell die Frage auf, in wie weit die verhandelnden Gewerkschaften bereit – oder in der Lage – sind den Tarifvertrag tatsächlich zu verbessern. Das zurückliegende lange Festhalten an wesentlichen Eckpunkten des NV Bühne (z.B. Nichtverlängerungsregel, Bühnenschiedsgerichtsbarkeit usw.) zeichnen hier leider kein Bild von Gewerkschaften die die Interessen der Beschäftigten vertreten.

Trotzdem schauen wir hoffnungsvoll und kämpferisch auf die anstehenden Verhandlungen. Sollte es zu Arbeitskampfmaßnahmen kommen, wird die FAU Duisburg/Ruhrgebiet eine Begleitung der gewerkschaftlichen Aktionen prüfen. Entscheidend wird jedoch sein, ob endlich echte Verbesserungen gefordert werden.

Genau meinen wir damit:

  • Abschaffung der Kettenbefristung, d.h. der Möglichkeit der jährlichen „Nichtverlängerung“
  • für alle NV-Bühne Beschäftigten ein tabellarisches Honorarsystem basierend auf Erfahrungsjahren im Beruf
  • Koppelung der maximalen Wochenarbeitszeit im NV Bühne an die des TVöD, bei gleichem Lohn
  • Übernahme der Regelungen zu Erschwerniszulagen aus dem TVöD
  • Abschaffung von Theaterschiedsgerichten und Bußgeldern

Um unseren Kolleg*innen einen einigermaßen kompakten Überblick über besonders problematische Regelungen im NV-Bühne (hier vor allem Bereich „Solo“ und „Bühnentechnik“) zu geben, folgen unten Zitate aus dem aktuellen Tarifvertrag mit Einordnungen zu den von uns kritisierten Punkten.

Wenn ihr selbst am Theater arbeitet und euch in der Kritik oder den Forderungen wiederfindet, meldet euch bei uns!

Organisieren wir uns kämpferisch und auf Augenhöhe. Es gibt viel zu gewinnen!

Die Betriebsgruppe Theater der FAU Duisburg/Ruhrgebiet

Karte aller Theaterspielstätten im Ruhrgebiet – egal ob kommunal gefördert, öffentlich zugänglich, ehrenamtlich organisiert oder kommerziell. Auf viele davon wird der NV-Bühne angewendet.

Auszüge und Anmerkungen zum NV Bühne

Quelle für die folgenden Zitate aus dem NV-Bühne: https://www.bffs.de/normalvertrag-nv-buehne/

Honorar/Vergütung (§58)

§ 58 Vergütung – Solo
(1) Im Arbeitsvertrag ist eine Gage zu vereinbaren. Die Einstiegsgage beträgt mindestens 2.715,- € monatlich. Für Solomitglieder mit einer Dienstzeit von mehr als zwei Jahren beträgt die Gage mindestens 2.915,- € monatlich (Mindestgage). Dienstzeit sind alle Beschäftigungszeiten, die das Mitglied als Solomitglied bei Arbeitgebern, die dem Deutschen Bühnenverein angehören, zurückgelegt hat.
Mit der Gage sind die von dem Solomitglied nach diesem Tarifvertrag zu erbringenden Arbeitsleistungen abgegolten, soweit sich aus den Absätzen 2 und 3 nichts anderes ergibt.
(2) Neben der Gage können mit dem Solomitglied besondere Vergütungen wie Spielgelder oder Übersinghonorare vereinbart werden. […]

Einordnung: Wenn nach zwei Jahren die Mindestgage erreicht ist, werden nach NV-Bühne lediglich Tarifabschlüsse aus den Tarifverträgen TVöD oder TV-L „sinngemäß“ übernommen. Darüber hinaus, ist ein – nach Jahren gestaffelter – Aufstieg in Erfahrungsstufen im NV-Bühne nicht vorgesehen, wie im Folgenden § 12a verdeutlicht. Sollten Arbeitnehmer den Wunsch verspüren ihre Erfahrung in höherem Honorar abgebildet zu sehen, muss darüber individuell mit dem Arbeitgeber verhandelt werden.

§ 12a Anpassung der Gagen
(1) Werden die Arbeitsentgelte der unter den TVöD/VKA fallenden Beschäftigten rechtsverbindlich allgemein geändert, sind die Gagen der Mitglieder, deren Arbeitgeber den TVöD/VKA anwendet oder anzuwenden hat, diesen Veränderungen durch Tarifvertrag sinngemäß anzupassen.
(2) und (3) inhaltlich gleichlautend für TV- L und Theaterbetriebe in überwiegend öffentlicher Hand

Arbeitszeit (§5 und ergänzend dazu §64 Punkt 1 und 3):*

§ 5 Arbeitszeit
(1) Die Arbeitszeit ergibt sich aus der Dauer der Proben und der Aufführungen oder der Ausübung der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit.

Darüber hinaus wird für Beschäftigte aus dem technischen Bereich in § 64 konkretisiert:

§ 64 Arbeitszeit – Bühnentechniker
(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen im Durchschnitt der gesamten Spielzeit 40 Stunden. Sie kann arbeitsvertraglich bis zu 6 Stunden wöchentlich verlängert werden; § 43 Abs. 3 findet entsprechend Anwendung.
(2) Die Arbeitszeit darf nur in Ausnahmefällen, wenn es der Betrieb erfordert, auf mehr als zwei Zeitabschnitte des Tages verteilt werden.

Einordnung: Hier ist davon auszugehen, dass sich aus den genannten Zeiträumen regelmäßig Wochenarbeitszeiten von 40 Stunden und mehr ergeben können. 46 Wochenstunden sind im Geltungsbereich des NV Bühne keine Seltenheit. Der Tarifvertrag nähert sich damit sichtbar der legalen Obergrenze von 48 Stunden pro Woche.
Die unter §64 (2) anklingende Aufteilung der täglichen Arbeitszeit auf Vormittags- und Abendprobe wird von vielen Theatern regelmäßig genutzt. Hierdurch ergeben sich für Beschäftigte zusätzliche Wege von- und zur Arbeit oder zusätzlich zur Tagesarbeitszeit tote Wartezeit in den wenigen Stunden zwischen den Proben.

Nichtverlängerung / Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(§42 und §43)

§ 42 Nichtverlängerungsmitteilung
(1) Die Nichtverlängerungsmitteilungen richten sich nach den für die einzelnen Beschäftigtengruppen geltenden Sonderregelungen.

§ 43 Ordentliche Kündigung
(1) Das Recht der ordentlichen Kündigung kann im Arbeitsvertrag nur so vereinbart werden, dass zum Schluss eines Vertragsjahrs oder einer Spielzeit mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden darf. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 61 Nichtverlängerungsmitteilung – Solo
(1) Das Arbeitsverhältnis endet mit dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Ein mindestens für ein Jahr (Spielzeit) abgeschlossener Arbeitsvertrag verlängert sich zu den gleichen Bedingungen um ein Jahr (Spielzeit), es sei denn, eine Vertragspartei teilt der anderen bis zum 31. Oktober der Spielzeit, mit deren Ablauf der Arbeitsvertrag endet, schriftlich mit, dass sie nicht beabsichtigt, den Arbeitsvertrag zu verlängern (Nichtverlängerungsmitteilung). Besteht das Arbeitsverhältnis am Ende einer Spielzeit ununterbrochen mehr als acht Jahre (Spielzeiten), muss die Nichtverlängerungsmitteilung der anderen Vertragspartei bis zum 31. Juli der jeweils vorangegangenen Spielzeit schriftlich zugegangen sein. […]

Einordnung: Salopp gesagt, handelt es sich bei dieser Regelung um eine Kettenbefristung. Der Vertrag wird in der Praxis jedes Jahr um ein weiteres Jahr (=Spielzeit) verlängert. Seltener kommen auch Vertragslaufzeiten von zwei Jahren vor.

Daraus ergibt sich für die Arbeitgeberseite der offensichtliche Vorteil, Verträge nach Belieben jährlich- oder zweijährig auslaufen zu lassen. Dazu muss für die Nichtverlängerungsmitteilung die Frist des 31. Oktober eingehalten werden.

Diese Frist gilt selbstverständlich auch für die Arbeitnehmerseite. Hier muss aber unterstrichen werden, dass die Nichtverlängerung/Beendigung des Vertrages nur zu diesem einen Datum im Jahr möglich ist. Eine “normale” ordentliche Kündigung ist im NV Bühne weder vorgesehen noch möglich (bzw. extrem eingeschränkt in §43, von dem seltenen Gebrauch gemacht wird). Verpassen Arbeitnehmer die Frist des 31. Oktober, sind sie für mehr als ein weiteres Jahr fest an ihren Vertrag und damit an das Theater gebunden!

Die letzten beiden Auszüge aus dem NV Bühne stehen für sich und bleiben unkommentiert:

Schiedsgerichtsbarkeit
§ 53 Bühnenschiedsgerichtsbarkeit
Für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im Sinne des § 2 Arbeitsgerichtsgesetz zwischen den Arbeitsvertragsparteien sind unter Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit ausschließlich die von den vertragschließenden Parteien dieses Tarifvertrags nach Maßgabe der vereinbarten Bühnenschiedsgerichtsordnungen eingesetzten Schiedsgerichte zuständig.

Hausordnung
§ 47 Ordnungsausschuss
(1) Für die einzelnen Beschäftigtengruppen wird ein Ordnungsausschuss gebildet. Er besteht aus drei Mitgliedern sowie gleich vielen Ersatzmitgliedern. Sie werden von den jeweiligen Gruppenmitgliedern gewählt. Der Ordnungsausschuss wählt einen Obmann. […]
(2) Verstöße gegen die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen können vom Arbeitgeber gemeinsam mit dem Ordnungsausschuss durch Verwarnung oder Bußgeld geahndet werden. Bußgelder dürfen im einzelnen Fall den Betrag von vier Tagesgagen nicht übersteigen. Das Mitglied ist vorher zu hören.

FAU Ruhr beim Rat von Unten

Der Wunsch nach Organisation und basisdemokratischen Politikangeboten ist anhaltend hoch: Am vergangenen Wochenende sind wir als FAU Ruhrgebiet der Einladung der Initiative Demokratischer Konföderalismus zum Rat von Unten in Bochum gefolgt. Das Ziel:

Einen langfristigen Ort schaffen, an dem wir unsere Visionen einer demokratischen Selbstverwaltung miteinander teilen können, einen Ort, an dem wir zusammenkommen, um uns besser kennenzulernen, lebhaft zu diskutieren, uns zu vernetzen und Kräfte zu bündeln.

In spannenden Gesprächsrunden konnten wir miterleben, wie viel kämpferisches Potenzial im Ruhrgebiet steckt, weit über Wahlkampfgetöse und Bitten an die Politik hinaus. Der IDK gebührt unser herzlicher Dank für die gelungene Organsation der Veranstaltung.

Antifaschismus bleibt Handarbeit und somit wollen wir unsere Kooperationen mit lokalen Organisationen weiter ausbauen. Einfach wird das nicht sein, aber wir haben die Mittel und Methoden, um es möglich zu machen.

Ihr wollt Teil davon werden oder mit uns über die Ideen dazu sprechen? Dann kommt doch zu unseren FAU-Cafés in Dortmund und Duisburg oder zum FAU-Stand beim Anarchistischen Parkfest in Dortmund.

Termine der FAU im Sommer 2024

01 Aug.

Dortmund: FAU-Café und Gewerkschaftliche Erstberatung

01.08.2024    
18:00 - 19:30
Das FAU-Café ist die Gelegenheit für Interessierte und Mitglieder der Basisgewerkschaft FAU sich kennenzulernen und auszutauschen. Daneben bieten wir auch unsere gewerkschaftliche Erstberatung bei Problemen [...]
Bochum: FAU Ruhrgebiet beim 3. Initiativenflohmarkt

Bochum: FAU Ruhrgebiet beim 3. Initiativenflohmarkt

03.08.2024    
16:00 - 20:00
Die FAU Ruhrgebiet nimmt am 3. Initiativenflohmarkt in Bochum teil. Kommt an unseren Stand und lernt uns kennen!   Offizielle Ankündigung (Quelle): Bereits zum dritten [...]
09 Aug.

Duisburg: FAU-Café und Gewerkschaftliche Erstberatung

09.08.2024    
18:00 - 20:00
Das FAU-Café ist die Gelegenheit für Interessierte und Mitglieder der Basisgewerkschaft FAU sich kennenzulernen und auszutauschen. Daneben bieten wir auch unsere gewerkschaftliche Erstberatung bei Problemen [...]
24 Aug.

Soliparty: Eine gemischte Tüte Solidarität

24.08.2024 - 25.08.2024    
22:00 - 6:00
Soliparty für die anarchosyndikalistische Gewerkschaft FAU Dresden gegen Rechtsruck Danzt auf zwei über krassen floors zu Musik aus diversen Genres (Dark Wave, Groove & Etheral [...]

Der 1. Mai im Ruhrgebiet

Ein Gedankenspiel: Was, wenn der 1. Mai 2024 die letzte Gelegenheit gewesen wäre, um vernehmbar für die Rechte der internationalen Arbeiter*innenklasse einzutreten? Er wäre sang- und klanglos verklungen.

Der 1. Mai 2024 war für viele aus der FAU Ruhr ein Tag der gemischten Gefühle: Da war die DGB-Latschdemo in Dortmund mit Revoluzzer-Mackergehabe, ritualisierten Sprechchören, asynchronem Getrommel und insgesamt eher befremdlichem Charakter. Ein Teilnehmer:

Ich bin fast sicher: Niemand ging hiervon heim mit dem Gedanken: Damit haben wir etwas für die soziale Revolution getan. Noch ein paar solcher Demos, dann sind wir frei.

Nebenan in Duisburg fanden sich auf der Gewerkschaftsdemo immerhin zwanzig Personen, darunter auch Leute, die unseretwegen gekommen sind und sich uns angeschlossen haben. Von denen sind die meisten mit ins Syntopia gekommen, um sich über die FAU zu informieren.

Auch in Dortmund fand der angenehmere Part nach der Demo statt, nämlich auf dem wunderbaren Stadtteilfest im Union Salon: Einladend, vielfältig, manchmal laut, manchmal leise, mit echter Basisarbeit im Gespräch am Infostand und dem von vielen geteilten Eindruck: So fühlt sich das richtig an.

Einer der Organisierenden:

Es waren dreihundert bis fünfhundert Menschen da. Davon sicher so um die zweihundert Leute außerhalb der linken Szene, sehr viele Kinder und Familien. Wir sind seit einem halben Jahr dabei in unserer Nachbarschaft mit dem Raum zu wirken – das ist ein absoluter Meilenstein für unsere Basisarbeit.

Uns bestärkt das darin, am 1. Mai ganz besonders und im Rest des Jahres auch den Schwerpunkt unserer Arbeit mit genau diesem Fokus zu versehen: Gegenmacht von unten tatsächlich zu organisieren und nicht nur lautstark zu bekunden, dass man das tue.