Author: FAUDU

Theaterbranche – gesprengte Kettenbefristung?

Tarifkampf an den Theatern. Der Normalvertrag („NV“) Bühne wurde von Gewerkschaftsseite (GDBA, also „Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger und BFFS, also „Bundesverband Schauspiel“) gekündigt und läuft damit zum 31. Dezember 2024 aus. Gegenseite bzw. Sozialgegner ist der Deutsche Bühnenverein. Verhandlungen sind für den 23. Und 24.09.24 angesetzt.

Bei uns – den Beschäftigten an den Theatern – ist der Tarifvertrag für seine arbeitgeberfreundliche Gestaltung berüchtigt, sodass eine Neuverhandlung zunächst eine gute Nachricht ist. Natürlich drängt sich schnell die Frage auf, in wie weit die verhandelnden Gewerkschaften bereit – oder in der Lage – sind den Tarifvertrag tatsächlich zu verbessern. Das zurückliegende lange Festhalten an wesentlichen Eckpunkten des NV Bühne (z.B. Nichtverlängerungsregel, Bühnenschiedsgerichtsbarkeit usw.) zeichnen hier leider kein Bild von Gewerkschaften die die Interessen der Beschäftigten vertreten.

Trotzdem schauen wir hoffnungsvoll und kämpferisch auf die anstehenden Verhandlungen. Sollte es zu Arbeitskampfmaßnahmen kommen, wird die FAU Duisburg/Ruhrgebiet eine Begleitung der gewerkschaftlichen Aktionen prüfen. Entscheidend wird jedoch sein, ob endlich echte Verbesserungen gefordert werden.

Genau meinen wir damit:

  • Abschaffung der Kettenbefristung, d.h. der Möglichkeit der jährlichen „Nichtverlängerung“
  • für alle NV-Bühne Beschäftigten ein tabellarisches Honorarsystem basierend auf Erfahrungsjahren im Beruf
  • Koppelung der maximalen Wochenarbeitszeit im NV Bühne an die des TVöD, bei gleichem Lohn
  • Übernahme der Regelungen zu Erschwerniszulagen aus dem TVöD
  • Abschaffung von Theaterschiedsgerichten und Bußgeldern

Um unseren Kolleg*innen einen einigermaßen kompakten Überblick über besonders problematische Regelungen im NV-Bühne (hier vor allem Bereich „Solo“ und „Bühnentechnik“) zu geben, folgen unten Zitate aus dem aktuellen Tarifvertrag mit Einordnungen zu den von uns kritisierten Punkten.

Wenn ihr selbst am Theater arbeitet und euch in der Kritik oder den Forderungen wiederfindet, meldet euch bei uns!

Organisieren wir uns kämpferisch und auf Augenhöhe. Es gibt viel zu gewinnen!

Die Betriebsgruppe Theater der FAU Duisburg/Ruhrgebiet

Karte aller Theaterspielstätten im Ruhrgebiet – egal ob kommunal gefördert, öffentlich zugänglich, ehrenamtlich organisiert oder kommerziell. Auf viele davon wird der NV-Bühne angewendet.

Auszüge und Anmerkungen zum NV Bühne

Quelle für die folgenden Zitate aus dem NV-Bühne: https://www.bffs.de/normalvertrag-nv-buehne/

Honorar/Vergütung (§58)

§ 58 Vergütung – Solo
(1) Im Arbeitsvertrag ist eine Gage zu vereinbaren. Die Einstiegsgage beträgt mindestens 2.715,- € monatlich. Für Solomitglieder mit einer Dienstzeit von mehr als zwei Jahren beträgt die Gage mindestens 2.915,- € monatlich (Mindestgage). Dienstzeit sind alle Beschäftigungszeiten, die das Mitglied als Solomitglied bei Arbeitgebern, die dem Deutschen Bühnenverein angehören, zurückgelegt hat.
Mit der Gage sind die von dem Solomitglied nach diesem Tarifvertrag zu erbringenden Arbeitsleistungen abgegolten, soweit sich aus den Absätzen 2 und 3 nichts anderes ergibt.
(2) Neben der Gage können mit dem Solomitglied besondere Vergütungen wie Spielgelder oder Übersinghonorare vereinbart werden. […]

Einordnung: Wenn nach zwei Jahren die Mindestgage erreicht ist, werden nach NV-Bühne lediglich Tarifabschlüsse aus den Tarifverträgen TVöD oder TV-L „sinngemäß“ übernommen. Darüber hinaus, ist ein – nach Jahren gestaffelter – Aufstieg in Erfahrungsstufen im NV-Bühne nicht vorgesehen, wie im Folgenden § 12a verdeutlicht. Sollten Arbeitnehmer den Wunsch verspüren ihre Erfahrung in höherem Honorar abgebildet zu sehen, muss darüber individuell mit dem Arbeitgeber verhandelt werden.

§ 12a Anpassung der Gagen
(1) Werden die Arbeitsentgelte der unter den TVöD/VKA fallenden Beschäftigten rechtsverbindlich allgemein geändert, sind die Gagen der Mitglieder, deren Arbeitgeber den TVöD/VKA anwendet oder anzuwenden hat, diesen Veränderungen durch Tarifvertrag sinngemäß anzupassen.
(2) und (3) inhaltlich gleichlautend für TV- L und Theaterbetriebe in überwiegend öffentlicher Hand

Arbeitszeit (§5 und ergänzend dazu §64 Punkt 1 und 3):*

§ 5 Arbeitszeit
(1) Die Arbeitszeit ergibt sich aus der Dauer der Proben und der Aufführungen oder der Ausübung der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit.

Darüber hinaus wird für Beschäftigte aus dem technischen Bereich in § 64 konkretisiert:

§ 64 Arbeitszeit – Bühnentechniker
(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen im Durchschnitt der gesamten Spielzeit 40 Stunden. Sie kann arbeitsvertraglich bis zu 6 Stunden wöchentlich verlängert werden; § 43 Abs. 3 findet entsprechend Anwendung.
(2) Die Arbeitszeit darf nur in Ausnahmefällen, wenn es der Betrieb erfordert, auf mehr als zwei Zeitabschnitte des Tages verteilt werden.

Einordnung: Hier ist davon auszugehen, dass sich aus den genannten Zeiträumen regelmäßig Wochenarbeitszeiten von 40 Stunden und mehr ergeben können. 46 Wochenstunden sind im Geltungsbereich des NV Bühne keine Seltenheit. Der Tarifvertrag nähert sich damit sichtbar der legalen Obergrenze von 48 Stunden pro Woche.
Die unter §64 (2) anklingende Aufteilung der täglichen Arbeitszeit auf Vormittags- und Abendprobe wird von vielen Theatern regelmäßig genutzt. Hierdurch ergeben sich für Beschäftigte zusätzliche Wege von- und zur Arbeit oder zusätzlich zur Tagesarbeitszeit tote Wartezeit in den wenigen Stunden zwischen den Proben.

Nichtverlängerung / Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(§42 und §43)

§ 42 Nichtverlängerungsmitteilung
(1) Die Nichtverlängerungsmitteilungen richten sich nach den für die einzelnen Beschäftigtengruppen geltenden Sonderregelungen.

§ 43 Ordentliche Kündigung
(1) Das Recht der ordentlichen Kündigung kann im Arbeitsvertrag nur so vereinbart werden, dass zum Schluss eines Vertragsjahrs oder einer Spielzeit mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden darf. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 61 Nichtverlängerungsmitteilung – Solo
(1) Das Arbeitsverhältnis endet mit dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Ein mindestens für ein Jahr (Spielzeit) abgeschlossener Arbeitsvertrag verlängert sich zu den gleichen Bedingungen um ein Jahr (Spielzeit), es sei denn, eine Vertragspartei teilt der anderen bis zum 31. Oktober der Spielzeit, mit deren Ablauf der Arbeitsvertrag endet, schriftlich mit, dass sie nicht beabsichtigt, den Arbeitsvertrag zu verlängern (Nichtverlängerungsmitteilung). Besteht das Arbeitsverhältnis am Ende einer Spielzeit ununterbrochen mehr als acht Jahre (Spielzeiten), muss die Nichtverlängerungsmitteilung der anderen Vertragspartei bis zum 31. Juli der jeweils vorangegangenen Spielzeit schriftlich zugegangen sein. […]

Einordnung: Salopp gesagt, handelt es sich bei dieser Regelung um eine Kettenbefristung. Der Vertrag wird in der Praxis jedes Jahr um ein weiteres Jahr (=Spielzeit) verlängert. Seltener kommen auch Vertragslaufzeiten von zwei Jahren vor.

Daraus ergibt sich für die Arbeitgeberseite der offensichtliche Vorteil, Verträge nach Belieben jährlich- oder zweijährig auslaufen zu lassen. Dazu muss für die Nichtverlängerungsmitteilung die Frist des 31. Oktober eingehalten werden.

Diese Frist gilt selbstverständlich auch für die Arbeitnehmerseite. Hier muss aber unterstrichen werden, dass die Nichtverlängerung/Beendigung des Vertrages nur zu diesem einen Datum im Jahr möglich ist. Eine “normale” ordentliche Kündigung ist im NV Bühne weder vorgesehen noch möglich (bzw. extrem eingeschränkt in §43, von dem seltenen Gebrauch gemacht wird). Verpassen Arbeitnehmer die Frist des 31. Oktober, sind sie für mehr als ein weiteres Jahr fest an ihren Vertrag und damit an das Theater gebunden!

Die letzten beiden Auszüge aus dem NV Bühne stehen für sich und bleiben unkommentiert:

Schiedsgerichtsbarkeit
§ 53 Bühnenschiedsgerichtsbarkeit
Für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im Sinne des § 2 Arbeitsgerichtsgesetz zwischen den Arbeitsvertragsparteien sind unter Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit ausschließlich die von den vertragschließenden Parteien dieses Tarifvertrags nach Maßgabe der vereinbarten Bühnenschiedsgerichtsordnungen eingesetzten Schiedsgerichte zuständig.

Hausordnung
§ 47 Ordnungsausschuss
(1) Für die einzelnen Beschäftigtengruppen wird ein Ordnungsausschuss gebildet. Er besteht aus drei Mitgliedern sowie gleich vielen Ersatzmitgliedern. Sie werden von den jeweiligen Gruppenmitgliedern gewählt. Der Ordnungsausschuss wählt einen Obmann. […]
(2) Verstöße gegen die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen können vom Arbeitgeber gemeinsam mit dem Ordnungsausschuss durch Verwarnung oder Bußgeld geahndet werden. Bußgelder dürfen im einzelnen Fall den Betrag von vier Tagesgagen nicht übersteigen. Das Mitglied ist vorher zu hören.

FAU Ruhr beim Rat von Unten

Der Wunsch nach Organisation und basisdemokratischen Politikangeboten ist anhaltend hoch: Am vergangenen Wochenende sind wir als FAU Ruhrgebiet der Einladung der Initiative Demokratischer Konföderalismus zum Rat von Unten in Bochum gefolgt. Das Ziel:

Einen langfristigen Ort schaffen, an dem wir unsere Visionen einer demokratischen Selbstverwaltung miteinander teilen können, einen Ort, an dem wir zusammenkommen, um uns besser kennenzulernen, lebhaft zu diskutieren, uns zu vernetzen und Kräfte zu bündeln.

In spannenden Gesprächsrunden konnten wir miterleben, wie viel kämpferisches Potenzial im Ruhrgebiet steckt, weit über Wahlkampfgetöse und Bitten an die Politik hinaus. Der IDK gebührt unser herzlicher Dank für die gelungene Organsation der Veranstaltung.

Antifaschismus bleibt Handarbeit und somit wollen wir unsere Kooperationen mit lokalen Organisationen weiter ausbauen. Einfach wird das nicht sein, aber wir haben die Mittel und Methoden, um es möglich zu machen.

Ihr wollt Teil davon werden oder mit uns über die Ideen dazu sprechen? Dann kommt doch zu unseren FAU-Cafés in Dortmund und Duisburg oder zum FAU-Stand beim Anarchistischen Parkfest in Dortmund.

Termine der FAU im Sommer 2024

Datum/Zeit Veranstaltung
01.08.2024
18:00 - 19:30
Dortmund: FAU-Café und Gewerkschaftliche Erstberatung
Union Salon, Dortmund Nordrhein-Westfalen
03.08.2024
16:00 - 20:00
Bochum: FAU Ruhrgebiet beim 3. Initiativenflohmarkt
Quartierhalle in der Kofabrik Bochum, Bochum Nordrhein-Westfalen
09.08.2024
18:00 - 20:00
Duisburg: FAU-Café und Gewerkschaftliche Erstberatung
Syntopia, Duisburg
24.08.2024 - 25.08.2024
22:00 - 6:00
Soliparty: Eine gemischte Tüte Solidarität
AZ Mülheim, Mülheim an der Ruhr

Der 1. Mai im Ruhrgebiet

Ein Gedankenspiel: Was, wenn der 1. Mai 2024 die letzte Gelegenheit gewesen wäre, um vernehmbar für die Rechte der internationalen Arbeiter*innenklasse einzutreten? Er wäre sang- und klanglos verklungen.

Der 1. Mai 2024 war für viele aus der FAU Ruhr ein Tag der gemischten Gefühle: Da war die DGB-Latschdemo in Dortmund mit Revoluzzer-Mackergehabe, ritualisierten Sprechchören, asynchronem Getrommel und insgesamt eher befremdlichem Charakter. Ein Teilnehmer:

Ich bin fast sicher: Niemand ging hiervon heim mit dem Gedanken: Damit haben wir etwas für die soziale Revolution getan. Noch ein paar solcher Demos, dann sind wir frei.

Nebenan in Duisburg fanden sich auf der Gewerkschaftsdemo immerhin zwanzig Personen, darunter auch Leute, die unseretwegen gekommen sind und sich uns angeschlossen haben. Von denen sind die meisten mit ins Syntopia gekommen, um sich über die FAU zu informieren.

Auch in Dortmund fand der angenehmere Part nach der Demo statt, nämlich auf dem wunderbaren Stadtteilfest im Union Salon: Einladend, vielfältig, manchmal laut, manchmal leise, mit echter Basisarbeit im Gespräch am Infostand und dem von vielen geteilten Eindruck: So fühlt sich das richtig an.

Einer der Organisierenden:

Es waren dreihundert bis fünfhundert Menschen da. Davon sicher so um die zweihundert Leute außerhalb der linken Szene, sehr viele Kinder und Familien. Wir sind seit einem halben Jahr dabei in unserer Nachbarschaft mit dem Raum zu wirken – das ist ein absoluter Meilenstein für unsere Basisarbeit.

Uns bestärkt das darin, am 1. Mai ganz besonders und im Rest des Jahres auch den Schwerpunkt unserer Arbeit mit genau diesem Fokus zu versehen: Gegenmacht von unten tatsächlich zu organisieren und nicht nur lautstark zu bekunden, dass man das tue.

Öffentlicher Dienst – Arbeitskampf beendet?

Ende April hat sich die Verdi mit dem Arbeitgeberverband VKA geeinigt. Für den Tarifvertrag öffentlicher Dienst „TVöD“ sollen Lohnerhöhungen mit einem Sockelbetrag von 340 € umgesetzt werden, allerdings eingebunden in eine lange Laufzeit von 24 Monaten und wirksam erst ab März 2024. Vorher soll eine gestückelte Auszahlung des „Inflationsausgleiches“ (3000 € steuerfrei) uns und unsere Kolleg*innen abspeisen. Die Arbeitgeber sparen sich mit diesem Kniff unter Anderem Sozialabgaben, die uns später bei der Rente fehlen werden. Medial begleitet wurde dieser Kompromiss von einer einseitigen Berichterstattung zum Vorteil der Arbeitgeber. In Zeitung und Nachrichtensendungen hieß es, dass das Land im Angesicht der Warn(!)streiks kurz vorm Zusammenbruch stehe, die Auswikungen unzumutbar wären und ohnehin alle Arbeiter*innen aus Egoismus streiken würden. Dieser abentuerlichen Sicht auf den Arbeitskampf wollen wir ausdrücklich wiedersprechen.
Es war hinsichtlich der Auswirkung des Streiks nur ein Vorgeschmack auf das, wozu wir Arbeiter*innen fähig sind. Wir handeln dabei nicht aus Egoismus, sondern aus Solidarität! Selbst Verbesserungen in Teilbereichen des Lebens können anderen Menschen Mut machen und unsere zukünftige Verhandlungsmacht stärken.

Wir als FAU haben uns an den zurückliegenden Streiks und Aktionen beteiligt- aber nicht, um wieder einmal einen schlechten Kompromiss mit Reallohnverlust zu „erkämpfen“. Die Verhandlungsergebnisse sind nicht ausreichend und wir sind davon überzeugt, dass der Kampfeswille bei den Kolleg*innen eine angemessen harte Auseinandersetzung für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen ermöglicht hätte. Die Zeit, um substantielle Verbesserungen in den Betrieben zu erkämpfen ist jetzt! Besser heute als Morgen muss kämpferisch die Vier-Tage-Woche durchgesetzt werden. Es muss Lohnerhöhungen geben, die unsere Existenz sichern und es müssen Schritte ergriffen werden, um die Betriebe in Selbstverwaltung zu übernehmen. Wir stehen an der Seite unserer Kolleg*innen, egal ob- und wo sie gewerkschaftlich organisiert sind. Die wirklichen Verbesserungen, die wir hier skizzieren, wird es aber nur mit einer kämpferischen Basisgewerkschaft geben.

Die Abstimmung über das Ergebnis bei der Verdi laufen noch bis zum 12. Mai. Schickt diesen Text also gerne an noch untentschlossende Kolleg*innen. Zusammen können wir weiterkämpfen, es liegt an euch.

Solidarische Grüße
die FAU Duisburg/Ruhrgebiet

Der 1. Mai 2023 im Ruhrgebiet

Duisburg

1.Mai mit „Hochfeld Solidarisch“ und der FAU im Syntopia

Verbringt den 1.Mai mit uns im und ums Syntopia. Fahrt vormittags mit uns gemeinsam zur Gewerkschftsdemo nach Hamborn und/oder schaut ab 14 Uhr im Syntopia vorbei.

Wir treffen uns um 10 Uhr am Syntopia und fahren gemeinsam mit der Straßenbahn zur Gewerkschaftsdemo in Hamborn. Schließt euch gerne an und lasst uns gemeinsam auf die Straße gehen!

Ab 14 Uhr ist die Tür des Syntopias dann geöffnet. Die Basisgewerkschaft FAU und die Stadtteilgruppe „Hochfeld Solidarisch“ stellen sich in kurzen Vorträgen vor (um 16 Uhr). Euch erwarten Infostände und ein Büchertisch. Tauscht euch mit uns bei Kuchen, Kaffee und Kaltgetränken aus.

Für einen kämpferischen Tag der Arbeiter*innenbewegung, – gerade in Zeiten von Krise, Teuerungen und des sozialen Kahlschlags! Für eine starke soziale Bewegung von unten!

Programm

10 Uhr: Treffpunkt am Syntopia zur gemeinsamen Fahrt zur 1. Mai Demo in Hamborn
10:18 Uhr 903 von Pauluskirche, Zustiegmöglichkeit um 10:26 Uhr am HBF

11 Uhr: Gemeinsame Teilnahme an der 1. Mai Demonstration, Hamborn Rathaus
Ihr findet uns bei den schwarz-roten Fahnen

14-18 Uhr: 1. Mai Get-together im und ums Syntopia.
Mit Infoständen und Büchertisch, Kaffee, Kuchen und Kaltgetränken.

16 Uhr: Die Basisgewerkschaft FAU und die Stadtteilgruppe „Hochfeld Solidarisch“ stellen sich in kurzen Vorträgen vor.

Arztruf 116117 – die Nummer, die dich entsorgt

Pünktlich zum internationalen Frauentag am 8. März setzt die Arztrufzentrale GmbH, ein Tochterunternehmen der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe, die Beschäftigten in Duisburg auf die Straße. Etwa 80 % der rund 200 Beschäftigten sind Frauen, darunter viele Alleinerziehende. Viele stehen kurz vor der Rente. Viele waren vorher als Arzthelferinnen oder in der Pflege tätig.

Der Rauswurf kam nach Schilderung von Beschäftigten wie ein Schock. In einem exakt siebenminütigen Online-Meeting am 7. März wurde der Belegschaft von zwei unbekannten Beauftragten der Geschäftsführung mit abgeschalteter Webcam mitgeteilt, dass sie alle ab sofort freigestellt seien. Nach Angaben von Mitarbeiter:innen wurden sie nach dem Ende des Meetings von einem unbekannten Sicherheitsdienst erwartet, der sie anwies, die Computer nicht herunterfahren und den Beschäftigten Mülltüten ausgehändigte um ihre Habseligkeiten einzupacken. Anschließend wurde die Belegschaft von der Security aus dem Gebäude eskortiert. In der Belegschaft wurde dieses Vorgehen so kommentiert, dass man so etwas bislang lediglich aus schlechten US-Filmen gekannt habe. Mitarbeiter:innen, die zu diesem Zeitpunkt nicht da waren, kämen nun nicht einmal mehr an ihre Spinde, weil das Gebäude seither rund um die Uhr von Security bewacht würde, die jeden Zutritt verweigerten.

Nach Angaben von Beschäftigten scheint dieser – als generalstabsmäßig organisiert wahrgenommene – Rauswurf durch das Management von langer Hand vorbereitet worden zu sein. Im vergangen Jahr waren Unternehmensberater in der Firma, seitdem mehrten sich die Anzeichen, dass Teile der anfallenden Arbeiten der Arztrufzentrale zu anderen Callcentern verlegt werden sollten. So wurde uns aus der Belegschaft berichtet, dass ein Teil des Führungspersonals in zwei andere Callcenter oder zu den Kassenärztlichenvereinigungen gewechselt sei und Trainer:innen die Anweisung erhalten hätten, Mitarbeiter dieser Callcenter zu schulen. Auch die Kassenärztliche Vereinigungen als verantwortliche Gesellschafter der Arztrufzentrale GmbH hätten sich an diesen Schulungen beteiligt um das Wissen der langjährigen Beschäftigten abzugreifen. In der Belegschaft vermuten nun viele, dass in diesen Callcentern jetzt die Arbeit zu schlechteren Bedingungen und zu niedrigeren Löhnen abgewickelt werden soll.

Heute am 8.3 organisierten Beschäftigte der Arztrufzentrale NRW eine spontane Mahnwache vor dem Betrieb. Dabei machten die Beschäftigten auf den entwürdigenden Umgang mit Ihnen aufmerksam. Auch konnten die 8. März-Demonstrationen, welche zeitgleich in der Innenstadt stattfanden, von den Betroffenen genutzt werden um auf ihren Fall aufmerksam zu machen. Uns zeigt dieser Fall einmal mehr wie wenig Respekt den Beschäftigten im Gesundheitsbereich entgegengebracht wird, insbesondere wenn diese keine Chefärzt:innen sind, sondern jene die tagein, tagaus im Unsichtbaren das Gesundheitssystem am Laufen halten.

Ein Bericht der FAU Ruhrgebiet | Sektion westliches Ruhrgebiet

[Duisburg] 9.3.2023: Erfahrungsbericht und Spenden-Aufruf für die Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien

Ein Mitglied unserer Gewerkschaft reiste Anfang Februar mit einer Hilfsdelegation in die Erdbebenregion in der Türkei und wird am 9.3. um 19 Uhr im Syntopia in Duisburg darüber berichten. Zusätzlich wollen wir gemeinsam für den kurdischen Roten Halbmond Geldspenden für die Erdbebenopfer sammeln.

Donnerstag, 9.3.2023, 19 h, Syntopia, Gerokstr. 2, 47053 Duisburg

Eine Veranstaltung der FAU Ruhrgebiet | Sektion westliches Ruhrgebiet

Öffentlicher Dienst – FAU Ruhrgebiet ruft zur Beteiligung am Ver.di Arbeitskampf auf

Das vergangene Jahr war für uns von einer horrenden Inflation geprägt. Verursacht von Krieg und Krisen mussten wir fassungslos zusehen, wie die Reallöhne einbrachen. Wir erleben, wie die Wohnungen kälter und unsere Sorgen größer werden.

Eine pragmatische Antwort darauf finden wir im Kampf für höhere Löhne. Ganz besonders in diesen Zeiten –  in diesem Jahr – brauchen wir spürbare Lohnerhöhungen, um über die Runden zu kommen. Um es zum Ende des Monats zu schaffen sind prozentuelle Lohnerhöhungen im zweistelligen Bereich bitter nötig.

Wir als FAU Ruhrgebiet werden daher den Tarifkampf im öffentlichen Dienst kritisch solidarisch begleiten. Dort fordert die Ver.di ein Lohnplus von 10,5%, jedoch mindestens 500€ mehr bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Das ist das Mindeste! Deshalb stehen wir an der Seite unserer kämpfenden und streikenden Kolleg*innen in den Betrieben und beteiligen uns an deren Aktionen.

Ab jetzt wird es zu ersten Arbeitskampfmaßnahmen kommen. Dies kündigte die Ver.di nach den ergebnislos verlaufenen Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband VKA am 24. Januar an. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 22. und 23. Februar angesetzt. Zeit um Druck aufzubauen.

Wenn Du uns – und Deine Kolleg*innen unterstützen möchtest – Dir die Ver.di aber zu zahm ist, bist Du in der FAU herzlich willkommen. Wir setzen uns für die alltäglichen Belange und Ansprüche unserer Mitglieder ein, gehen aber noch weiter. Statt dem System der Herrschaft, das uns in die oben genannten Kriege und Krisen manövriert, wollen wir eine Gesellschaft, die auf Selbstverwaltung, Gleichberechtigung, Freiheit und gegenseitiger Hilfe aufbaut.

Wir sehen uns an den Streikposten und bei den schwarz-roten Fahnen. Alles Gute,

das Allgemeine Syndikat der FAU Duisburg/Ruhrgebiet